1. Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung für einen Sprachkurs entsteht ein Vertragsabschluss zwischen Ihnen und BIKU Languages AG. Kundenwünsche werden soweit wie möglich berücksichtigt, können jedoch nicht garantiert und zur Bedingung gemacht werden.
2. Preise
Die Preise für Sprachaufenthalte und Unterkunftskosten werden in unseren Prospekten normalerweise in der Landeswährung, gemäss den Vorgaben der Partnerschule (Originalpreise) publiziert.
3. Besondere Zuschläge
Bearbeitungsgebühr BIKU Languages AG (pro Person und Auftrag):
Dossiergebühr Standard: CHF 80.–
Dossiergebühr Study & Work: CHF 300.– bis 500.–
Abklärungsgebühr (Apartmentvermittlung, Freizeitangebot, etc.) je nach Aufwand: CHF 80.– bis 200.–
Bearbeitungsgebühr Flug- und Zugbuchung: CHF 100.– pro Person und Auftrag
Nachträgliche Änderung jeglicher Art: CHF 80.– pro Person und Ereignis
Express-Zuschlag für Anmeldungen, die später als 14 Tage vor Kursbeginn bei uns eintreffen: CHF 80.– pro Person und Auftrag
Mahngebühr: CHF 20.– ab 2. Mahnung (werden kumuliert)
4. Preisänderungen
BIKU Languages AG behält sich vor, die ausgeschriebenen Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen zu ändern (z.B. nachträgliche Erhöhungen der Beförderungskosten, nachträglich eingeführte staatlichen Abgaben wie Flughafentaxen, Mehrwertsteuer, Wechselkursänderungen, etc.). Sofern die Preiserhöhung 10% des von uns bestätigten Pauschalpreises übersteigt, haben Sie das Recht, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten.
5. Zahlungsmodalitäten
BIKU Languages AG stellt für die auf dem Buchungsformular angegebenen Dienstleistungen Rechnung in Schweizer Franken. Auf Wunsch stellen wir Ihren Sprachkurs in der jeweiligen Fremdwährung in Rechnung. Bitte teilen Sie uns dies bei Ihrer Anmeldung mit (nach Ausstellung der ersten Rechnung kann keine Änderung mehr vorgenommen werden). Eine Anzahlungsrechnung (CHF 500.– zzgl. Bearbeitungsgebühren plus, sofern gebucht, Reise und Versicherung) wird nach Erhalt der Buchung zugestellt und ist innert 10 Tagen zahlbar. Auf dieser Anzahlungsrechnung sind alle gebuchten Elemente detailliert aufgeführt, sie gilt auch als Buchungsbestätigung. Die Restrechnung, abzüglich der Anzahlung von CHF 500.–, erhalten Sie ca. 8 Wochen vor Antritt des Kurses. Diese ist innerhalb von 10 Tagen zahlbar. Liegt der Buchungseingang weniger als 10 Wochen vor dem Kursbeginn, wird nur eine Gesamtrechnung ausgestellt. Bei einer Express-Buchung ist die Gesamtrechnung zahlbar per sofort. Ist der Originalpreis in ausländischer Währung, so wird dieser zum Tageskurs der Rechnungsstellung in Schweizer Franken umgerechnet (Devisen/Verkauf, angehoben um 2% zur Deckung von Währungsrisiken). Kreditkarten können wir nicht akzeptieren. Nach Erhalt der vollen Bezahlung erhalten Sie sämtliche Unterlagen ca. 10 Tage vor Abreise. Nicht rechtzeitig eingegangene Zahlungen berechtigen uns, die Leistung zu verweigern und zur Belastung der Annullierungskosten gemäss Punkt 6.
6. Rücktritt (Annullierung)
Einen Rücktritt von Ihrer Sprachreise müssen Sie uns so rasch als möglich schriftlich mitteilen. Für die Annullierung eines gebuchten Sprachaufenthaltes berechnen wir generell eine Annullierungsgebühr von CHF 500.– (plus entstandene Gebühren gem. Ziff. 3) sowie von der Schule allfällig belastete Kosten. Über BIKU Languages AG gebuchte Flug-, Zug- und Bustickets sowie Versicherungen sind in keinem Fall erstattbar.
Bei einer Annullation des Sprachaufenthaltes von 30 Tagen oder weniger vor Aufenthaltsbeginn kommen folgende, zusätzliche Annullierungsgebühren zum Tragen:
30 - 15 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 25%*
14 - 8 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 50%*
Später: Es kann keine Rückerstattung erfolgen.
Aufenthaltsverkürzungen gelten als Annullationen.
Annullierte Sprachaufenthalte sind nicht auf andere Personen übertragbar.
* = von Schul- und Unterkunftsgeld.
7. Beanstandungen
Sollten Sie während Ihres Sprachaufenthaltes Mängel oder Beanstandungen feststellen, so müssen Sie sich unverzüglich mit dem Sekretariat der Schule in Verbindung setzen und Abhilfe verlangen. Sollte daraufhin Ihr Problem nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst werden, so müssen Sie sich unverzüglich (nicht erst nach der Rückkehr) mit BIKU Languages AG in Verbindung setzen. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung sind spätere Ansprüche ausgeschlossen. Nach Beendigung des Sprachaufenthaltes sind Ansprüche innerhalb von 30 Tagen bei BIKU Languages AG geltend zu machen.
8. Haftung des Veranstalters
BIKU Languages AG haftet als Veranstalter von Sprachaufenthalten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. BIKU Languages AG geht keine weitergehende Haftung ein. Unsere Haftung umfasst nur den unmittelbaren Schaden und beschränkt sich maximal auf das Doppelte des einbezahlten Arrangementpreises.
9. Programmänderungen
Leistungsänderungen unserer Partnerschulen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Schulen haben das recht, bei zu geringer Teilnehmerzahl bei Kursbeginn einen Gruppenkurs entsprechend zu ändern (z.B. in Einzelunterricht mit reduzierter Anzahl Lektionen).
10. Einreise- und Visabestimmungen
Für die notwendigen Reisevorbereitungen (Einreisedokumente, Visa, Impfungen) ist der Reiseteilnehmer selber verantwortlich. Dies gilt auch für die Einhaltung der jeweils für die einzelnen Länder gültigen Einreise-, Visa-, Zoll, Impf- und Versicherungsbestimmungen. Wird aus Gründen die BIKU Languages AG nicht zu verantworten hat die Einreise verweigert, so gilt die gebuchte Sprachreise gemäss Punkt 6 als annulliert, wobei die genannten Annullierungskosten gelten.
11. Versicherungen
Für genügend Kranken- und Unfallversicherung für das entsprechende Land sind Sie selbst verantwortlich. Wir empfehlen, die Kranken- und Unfallversicherung an die Bedürfnisse des jeweiligen Landes für den Aufenthalt anzupassen. Auch sollten Sie eine Diebstahl- und Reisegepäckversicherung abschliessen. Ihre Versicherung wird Sie gerne beraten.
12. Sicherstellung der Kundengelder
BIKU Languages AG ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie unter www.garantiefonds.ch.
13. Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen Ihnen und BIKU Languages AG ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Aarau.
Stand 03.03.2020

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